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Die Last ein wenig lindern |
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Pflege eines Demenzkranken Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen |
Für die Angehörigen ist das Zusammenleben mit einem Demenzkranken eine enorme psychische und oft auch physische Belastung. Zum Thema Pflege von Demenzkranken befragten wir Heike Bohnes, unabhängige Sachverständige aus Aachen, und Susanne Besold von den KarstadtQuelle Versicherungen, Nürnberg.
Das Pflegegeld, das Angehörige von Demenzkranken erhalten, ist meist ziemlich gering, obwohl oft eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist.
Der Expertentipp zum Thema "Pflege von Demenzkranken"
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Heike Bohnes
| Gibt es kostengünstige Möglichkeiten, diese Betreuung Dritten zu überlassen?
Heike Bohnes: "Angeboten werden etwa Rundumbetreuungen durch osteuropäische Pflegekräfte. Dabei sollte man sich aber an den Vermittlungsdienst des Arbeitsamtes wenden. Sonst läuft man Gefahr, jemanden "schwarz" zu beschäftigen."
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Oft lehnt der Medizinische Dienst die Pflegestufe für einen Demenzkranken ganz ab. Kann man diese Entscheidung anfechten?
Heike Bohnes: "Bei einer Ablehnung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides der Pflegekasse Widerspruch möglich."
Wie findet man das richtige Heim für einen Demenzkranken, falls die häusliche Pflege doch nicht mehr möglich ist?
Heike Bohnes: "Der Geruch in einem Heim kann ein Anhaltspunkt für Qualität und gute Pflege sein. Ein weiteres Indiz für eine gute Einrichtung ist es, wenn das Personal auch Gästen freundlich gegenübertritt."
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| Susanne Besold | Gibt es für die häusliche oder externe Pflege auch Unterstützung aus der Pflegeversicherung, falls der Medizinische Dienst keine Pflegestufe feststellt?
Susanne Besold: "Wenn die Voraussetzungen für eine Einstufung in eine Pflegestufe nicht vorliegen, müssen die Angehörigen die Betreuung und Pflege fast komplett eigenfinanzieren. Es gibt derzeit maximal 2.400 Euro Betreuungsgeld pro Jahr aus der Pflegeversicherung, abhängig von der Schwere der Erkrankung."
Kann man sich privat absichern?
Susanne Besold: "Ja, aus unserem Hause gibt es den Tarif "Demenz-Geld". Aus dieser Zusatzversicherung erfolgt eine monatliche Zahlung, wenn beim Versicherten mindestens eine mittlere Demenz festgestellt wurde."
Wie lange gibt es das Geld?
Susanne Besold: "Es wird so lange bezahlt, wie die mindestens mittelschwere Demenz besteht."
Wer entscheidet, wofür das Geld verwendet wird?
Susanne Besold: "Die Summe steht zur freien Verfügung und wird ohne Kostennachweis ausbezahlt."
Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen ...
Was versteht man unter einer sogenannten Verhinderungspflege und wer kann sie beantragen?
Heike Bohnes: "Kann der Angehörige wegen Urlaub, eigener Krankheit oder aus einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen, dann hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege durch einen Ersatzpfleger. Die Pflegeversicherung unterstützt dies an maximal 28 Tagen im Jahr mit insgesamt bis zu 1.470 Euro. Voraussetzung ist, dass der Ersatzpfleger in keinem allzu engen Verwandtschaftsverhältnis zum Pflegebedürftigen steht."
Wir danken Ihnen für das Gespräch!
Quelle: djd / KarstadtQuelle Versicherungen
Detlef Klemme Chefredakteur im BLiCKpunkt Medienverbund |
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